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Grossratskandidatur 2016 Aufgrund meiner langjährigen Arbeit als Schulpflegepräsident und Vizepräsident des VASP (Verband Aargauer Schulpflegepräsidentinnen und -präsidenten) habe ich viel Einblick in die kommunale und kantonale Politik erhalten. Das motiviert mich nun selber näher “drann” zu sein und mitbestimmen zu wollen. Aus meinen vielen Tätikeiten im Gemeindewesen und in kantonalen Arbeitsgruppen und Kommissionen bringe ich ein grosses Fachwissen in den Bereichen Bildung, Gemeindewesen und Landwirtschat mit. Es ist wichtig, dass das obere Freiamt mit seiner Ausrichtung nach Luzern und Zug gut in Aarau vertreten ist, um diese überkantonalen Interessen genügend zu vertreten. Stärken sie das obere Freiamt und setzen sie meinen Namen zweimal auf jede Liste aber am Besten auf die CVP Liste. Für ihre Unterstützung danke ich ihnen schon heute. Freundliche Grüsse Jakob Sidler Inserat Ich bin CVP weil Flyer Grossratswahl 2016 Postkarte Grossratswahlen 2016
Leserbrief vom 16. September 2016 im Anzeiger Oberfreiamt Beendet das Bildungssparen! In den letzten Jahren wurde in der Bildung im Kanton Aargau der Speck weggespart. Jetzt geht es ans „Lebige“. Abbau von Lektionen wird die Schwächsten am Meisten treffen. Vor nichts wird halt gemacht. Ob Deutsch, Textiles Werken, Technisches Zeichnen oder Musik; an allen Enden werden Lektionen weggespart. Es darf doch nicht sein, dass auf Kosten unserer Kinder die Lücken im Gesundheitswesen gedeckt werden. Die Kosten Im Gesundheitswesen nehmen im Kanton Aargau exponentiell zu. Diese Mehrkosten sollen nun von der Bildung aufgefangen werden. Das wird uns noch teuer zu stehen kommen. Weniger gut ausgebildete Junge werden auch weniger gute Jobs erhalten und so auch weniger Steuern zahlen. Das wird uns Älteren ein noch tieferes Loch in die AHV reissen. Beenden wir diese Spirale und geben unseren Kindern eine gute Chance auf eine gute Bildung. Beenden wir den Sparwahnsinn in der Bildung. Jakob Sidler Schulpflegepräsident Sins und Kandidat Grossrat CVP
Leserbrief vom 23. September 2016 im Anzeiger Oberfreiamt Wer befiehlt der soll auch zahlen! In den letzten Wochen hat der Regierungsrat eine Anpassung der Tarife im Pflegebereich beschlossen. Der Regierungsrat hat das Recht dies zu beschliessen obwohl die Kosten dafür die Gemeinden zu zahlen haben. Natürlich bezahlen die Krankenkassen ihren Anteil. Jedoch alles was über die Fallpauschale hinaus an Kosten anfallen, muss von den Gemeinden bezahlt werden. Es ist falsch, dass der Regierungsrat über Kosten beschliessen kann, die dann von den Gemeinden bezahlt werden müssen. Dies greift in die Gemeindeautonomie ein. Wie sollen die Gemeinden ihre Kosten im Griff behalten, wenn der Regierungsrat über mehrere Millionen Franken der Ausgaben der Gemeinden beschliesst? Die Verteilung der Kosten und wer dafür die Verantwortung trägt muss überdenkt werden. Wer befiehlt soll auch zahlen. Nach diesem Motto müssten die Kosten, die der Regierungsrat beschliesst, auch von ihm verantwortet werden und seine Steuergelder betreffen. Es ist einfach das Geld anderer auszugeben. Hier ist dringend Handlungsbedarf angezeigt. Jakob Sidler Kandidat Grossrat CVP
Leserbrief Febr. 2018 in verschiedenen Zeitungen zur No Billag Abstimmung Macht dem Volk und nicht dem Kapital No Billag ist die Forderung nach der Abschaffung der SRG und den 34 regionalen gebührenfinanzierten Radio- und Fernsehsendern. Mit der totalen Kommerzialisierung der Medienlandschaft werden finanzkräftige Investoren mehr Macht im Schweizer Medienmarkt erhalten, um ihre Eigeninteressen durchzusetzen. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Schweizer Medien zum Sprachrohr von zahlungskräftigen Interessenvertreter/innen werden und für politische Propaganda missbraucht werden, wie dies in Italien oder den USA längst der Fall ist. Es geht bei dieser Abstimmung um die Frage, wem die Macht über Radio- und Fernsehen gehören und dienen soll. Nur den Supperreichen oder uns allen? Die Medien werden nicht umsonst als vierte Staatsgewalt bezeichnet. Gerade in unserer direkten Demokratie ist ein unabhängiger und qualitativ hochwertiger Journalismus für die freie Meinungsbildung unverzichtbar. Heute erst recht, wo Fake News kaum mehr von seriös recherchierten Informationen zu unterscheiden sind. Vertrauenswürdige Informationsquellen sind da umso wichtiger. Verschiedene Meinungen und Sichtweisen müssen in den Medien präsent sein, damit sich jede und jeder eine eigene Meinung über national und regional wichtige Themen bilden kann. Bei Annahme der No Billag – Initiative gäbe es keine Institution mehr, die verpflichtet wäre, den Bildungs- beziehungsweise Informationsauftrag gegenüber der Bevölkerung zu erfüllen. Es darf nicht sein, dass gewisse Meinungen in den Medien nicht mehr repräsentiert werden, weil sie sich finanziell nicht lohnen oder nicht der Linie des Investors entsprechen. Ich will weiterhin ein pluralistisches, offenes, gut und vielseitig informiertes Schweizer Volk. Service public ist Volksvermögen und No Billag ein direkter Angriff darauf. Deshalb Nein zu No Billag am 4. März! Jakob Sidler, Sins
Leserbrief Oktober 18 in verschieden Zeitungen zur Hornkuhinitiative Wie gefährlich sind Kühe mit Hörnern? Sicherheit wird überall grossgeschrieben. Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz, sichere Schulwege, sichere Autos, usw. Nur bei der Sicherheit im Umgang mit Rindern scheint es keine Rolle zu spielen. Ich warte auf die Schlagzeile « Wanderer von behornter Kuh auf der Weide getötet». Dürfen dann die Hörner wieder entfernt werden? Es sind noch keine zwei Jahre her, als in der Presse die Nachricht umging, dass eine Wanderin im Bündnerland von einer Kuh angefallen wurde. Der Ruf nach separaten Wanderwegen wurde laut. Kühe und Wanderer müssen voneinander getrennt werden haben Sicherheitsexperten gefordert. Bei jeder Tierhaltung gilt, je näher der Kontakt der Tiere mit dem Menschen ist, je umgänglicher wird das Tier. Das kennen wir überall. Hunde, die nur in Zwinger gehalten werden und kaum mit dem Menschen spazieren, sind wild und ungebändigt. So ist es auch mit Rindern. Rinder, die vom Menschen nach der Weide täglich angebunden werden, danach vielleicht noch gebürstet werden sind viel umgänglicher als Rinder, die in einem Freilaufstall oder dauernd auf der Weide sind mit nur wenig Kontakt zum Menschen. Kuhherden ohne Stiere sind ruhiger als Herden mit Stieren. Milchkuhherden sind ungefährlicher als Mutterkuhherden deren Mütter ihre Kälber schützen. Oder anders gesagt. Freilebende Rinderherden, die möglichst naturnah leben zusammen mit Kälbern und Stieren sind gefährlicher für den Menschen als reine Kuhherden, die oftmals angebunden gehalten werden. Kühe richtig gehalten, sind selten eine Gefahr, aber trotzdem kann es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommen. Sei es, weil der Mensch die Situation falsch einschätzt, oder das Tier aus irgendeinem Grund in Panik gerät. Wir haben im Auto viele Airbags. Sie dienen zu unserer Sicherheit obwohl die Wahrscheinlichkeit, dass wir sie je brauchen sehr klein ist, würden wir kein Auto ohne kaufen. Die Gefahr das wir von einer Kuh durch ihre Hörner getötet würden ist auch sehr klein, aber hier wollen wir dafür bezahlen, dass Landwirte und Wanderer dieser Gefahr ausgesetzt sind? Auch die Rinder untereinander können sich mit den Hörnern viel Leid zufügen. Langezeit hatte ich Kühe mit Hörnern im Laufstall gehalten. Oftmals wurde mir dann bei der Schlachtung für Schäden an der Haut einen Abzug gemacht. Seit ich keine Kühe mehr mit Hörnern halte, habe ich nur noch selten diesen Abzug. Es geht hier nicht um Geld, der Abzug pro Tier lag meistens unter 50 Fr. Es zeigt aber, dass sich die Tiere untereinander bei ihren Rangkämpfen sehr wohl verletzt hatten und so auch viele Schmerzen verursachten. Oder bei Kämpfen wurden Hörner im Stall abgezerrt. Auch das kann vorkommen und blutet nicht nur über Tage, sondern ist auch über Monate für das Tier sehr schmerzhaft. Wo bleibt da die Unfallprävention beim Tier? Ein kleiner Eingriff beim jungen Kalb kann hier viel zur Sicherheit beitragen. Darum Ja, zu mehr Sicherheit und Nein zu dieser unsinnigen Kuhhorninitiative! Jakob Sidler, Sins
Abstimmungsempfehlung der CVP Sins im Februar 2019 Die Zersiedelungsinitiative schadet allen Die Zersiedelungsinitiative ist schädlich und lähmt die Entwicklung der Schweiz. Sie will die Bauzonen ohne jegliche zeitliche Beschränkung einfrieren und berücksichtigt damit weder die Bedürfnisse der Bevölkerung und Wirtschaft, noch die Eigenheiten der Kantone und Regionen. Dass die Schweiz haushälterisch mit dem Land umgehen muss, stellt niemand in Abrede. Am 1. Mai 2014 ist die Revision des Raumplanungsgesetzes in Kraft getreten. Sie wird derzeit in den Kantonen umgesetzt. Neben der Anpassung der Richtpläne müssen die Kantone auch ihre Gesetze mit Blick auf die Mehrwertabgabe und die Verfügbarkeit von Bauland anpassen. Auch im Kanton Aargau werden derzeit die entsprechenden Gesetze angepasst. Die Weichen wurden bereits neu gestellt. Eine neuerliche Änderung der Bauzonen ergibt keinen Sinn. Die Einführung neuer Spielregeln mit absolutistischen Forderungen würde die Kantone und Gemeinden vor massive Probleme stellen. Die Zersiedelungsinitiative führt zu Stillstand und einem Mangel an Wohn- und Gewerberaum. Auch KMU, Industrie und Landwirtschaft könnten ihre Betriebe nicht mehr an ihrem angestammten Standort erweitern. Grössere Infrastrukturprojekte der öffentlichen Hand wie z.B. Schulanlagen wären ebenfalls gefährdet. Das alles führt zu teureren Produktionskosten, höheren Mieten und höheren Preisen für Wohneigentum. Auch in der Landwirtschaft führt die Zersiedelungsinitiative zu Kollateralschäden. Standortabhängige Gebäude, die nicht für die Landwirtschaft genutzt werden, könnten nur noch genehmigt werden, wenn sie von öffentlichem Interesse sind. Bauten und Anlagen für die bodenunabhängige Landwirtschaft würden grundsätzlich in die Bauzone verwiesen. Die Bauern müssten auf viel teureres Bauzonenland ausweichen, was sich wiederum preistreibend auswirken wird. Zudem will niemand die Geruchs- und Lärmimmissionen der Ställe in der Bauzone haben. Insgesamt würde eine Einschränkung der bodengebundenen Landwirtschaft die Schweiz noch abhängiger von Importen machen. Die Zersiedelungsinitiative schiesst weit über das Ziel hinaus. Für den haushälterischen Umgang mit Bau- und Kulturland gibt es in der Schweiz genügend Regeln. Die extremen Forderungen der Jungen Grünen sind abzulehnen. Sie wären ein weiterer zentralistischer Eingriff in unseren bewährten Föderalismus, wo die Kantone und Gemeinden für die Raumplanung im Wesentlichen zuständig sein sollen. Ebenfalls lassen sie keinen Raum für eine zumindest minimale Entwicklung im ländlichen Raum zu. Die Zersiedelungsinitiative ist radikal, unfair und kontraproduktiv. Darum sagen wir am 10. Februar 2019 klar NEIN zur Zersiedelungsinitiative. Im Namen des CVP Vorstands Sins, Jakob Sidler
Herzlichen Dank für ihre Unterstützung! Zur Wahl hat es zwar nicht gereicht aber in Sins habe ich das zweitbeste Ressultat aller Kandidierenden erhalten. Ick konnte damit den zweiten Ersatzplatz erreichen.
Abstimmungsempfehlung der CVP Sins im April 2019 Abstimmungsempfehlung zur AHV-Steuervorlage Eine verlorene Legislatur? Alle grossen Reformvorhaben sind im Parlament oder beim Volk gescheitert. Auch wenn es vielleicht unschön ist, mehrere Bereiche zu verknüpfen, scheint es so, dass dies in einem Parlament der Poole die einzige Möglichkeit ist, grosse Baustellen mindestens einen Schritt weiter zu bringen. Es sind keine Glanzlösungen. Aber es ist eine Lösung der Konkordanz. Eine Lösung des minimalen gemeinsamen Nenners. Wir haben es nun in der Hand mindestens diese ersten Schritte gutzuheissen. Das neue Steuersystem schafft gleich lange Spiesse für alle Unternehmen. Aufgrund von Sonderbesteuerungen wurden grosse Unternehmen bisher bevorzugt behandelt. Dies soll nun eliminiert werden. Da niemand, auch Unternehmen nicht, gerne mehr Steuern bezahlen, wurden die Unternehmenssteuern in ihrer Gesamtheit eher reduziert. Genau das war aber der Grund, warum die letzte Steuerreform vor dem Volk keine Chance hatte. Damit die Unternehmen aber trotzdem ihren Anteil an unsere Gesellschaft leisten, kommt die AHV ins Spiel. Wir alle wissen, dass die AHV ohne Reform langfristig unfinanzierbar wird. Die letzte AHV Reform hatte jedoch vor dem Volk keine Chance. Zu gross waren die Reformschritte und zu unausgewogen die zusätzlichen Belastungen. Mit den zusätzlichen Mitteln in dieser Vorlage wird die AHV nicht saniert. Es ist nur die Kompensation der Steuergeschenke an die Unternehmen, die in die AHV fliessen. Und was viel wichtiger ist. Es bringt uns den Spielraum, den wir brauchen, um eine gute Sanierungsvorlage für die AHV zu finden. Ich hoffe doch sehr, dass in der nächsten Legislatur die Kräfte im Parlament mehr gemeinsame Nenner finden, um auch schwierige Fragestellungen lösen zu können. Mit dieser Vorlage werden keine Meilensteine geschrieben aber wir lösen das Problem mit der EU, stärken den Wirtschaftsstandort Schweiz und erhalten mehr Zeit für die Sanierung der AHV. Quasi eine Win-win-Situation. Deshalb empfehle ich ihnen ein JA zur AHV-Steuervorlage. Im Namen des CVP Vorstands Sins, Jakob Sidler
Rosenaktion zum Muttertag der CVP Aargau 2019 Familienpolitik ist ein zentrales Anliegen der CVP. Aus diesem Grund hat sie im ganzen Kanton eine Rosenaktion durchgeführt. Müttern und Frauen wurden am Samstag 12. Mai von der CVP eine Rose zum Muttertag überreicht. Auch in Sins war die Ortspartei unterwegs und hat Rosen verteilt. Unbezahlte Arbeit für die Gesellschaft ist heute nicht mehr selbstverständlich. Mütter leisten viele unbezahlte Stunden im dienste der Familien. Ohne sie würde unser System kollabieren. Sie sind wichtige Stützen unserer Gesellschaft. Um unseren Müttern dafür zu danken und als Wertschätzung ihrer Arbeit hat die CVP diese Rosenaktion durchgeführt.
Jakob Sidler, Nationalratskandidat beim Rosenverteilen in Sins
Kandidatur in den Nationalrat auf der Bauernliste
Danke für ihre Stimme. Damit konnten wir für die CVP Aargau einen zweiten Sitz erreichen!
Leserbrief in der AZ vom 17. April 2019 zur Schulentwicklung Aargau Arme Schule Anlässlich eines Politforums zur Schulentwicklung Aargau, wo rund 200 Gemeinderäte teilnahmen hat Regierungsrat Alex Hürzeler den Satz geäussert: «In jedem Gemeinderat sollte das Ressort Bildung das wichtigste sein.» Dafür erntete er einige Lacher. (AZ vom 15. April 19) Wenn unsere Gemeinderäte so denken, sehe ich schwarz für die Schule bei einer Abschaffung der Schulpflege. Da frage ich mich, wer pflegt dann die Interessen der Schule noch? Die lachenden Gemeinderäte, die bloss Angst um ihr Budget haben? Die Schule braucht eine Lobby, die unabhängig von finanziellen Interessen die Schule pflegt. Darum kann eine Abschaffung der Schulpflege keine Lösung sein. Jakob Sidler
Starke Schulführung vor Ort = Ja zur Schulpflege! Zur Zeit wird die Frage der Zukunft der Schulpflege gestellt. Warum heisst eigentlich die Schulpflege, nicht Schulrat? Ich glaube, dass die Macher der Schulpflege genau gewusst haben wieso sie dieses Wort wählten. Genau so wie der Landschaftspfleger die Landschaft pflegt oder der Tierpfleger seine Tiere pflegt, pflegt die Schulpflege ihre Schule. Jetzt will man die Schulpflege abschaffen und ihre Aufgaben an den Gemeinderat übertragen. Was ist denn daran falsch? Der Gemeinderat hat viele Aufgaben in den verschiedensten Bereichen einer Gemeinde und er muss auch die nötigen finanziellen Mittel beim Souverän beschaffen. Also wird er sich beraten, welche Bereiche prioritär behandelt werden und welche eher ein Schattendasein fristen und dies immer unter dem Gesichtspunkt der Kosteneffizienz. Die Schulpflege hingegen hat die Aufgabe die Schule zu pflegen und zu hegen. Sie hat nur ein Interesse. Sie ist zuständig dafür, dass die Schule optimale Voraussetzungen für ihren Bildungsauftrag erhält. Sie kann uneingeschränkt dafür kämpfen. Sie richtet sich nach den vorhandenen Ressourcen und kämpft um mehr, wenn diese nicht reichen. Für sie stellt sich nicht die Frage, bauen wir jetzt neue Strassen oder investieren wir in die Bildung. Der Gemeinderat kann die Schule führen, dass ist keine Frage, aber kann er sie auch pflegen? Nur wenn er die richtigen Prioritäten setzt ist das möglich. Aber das System sieht das nicht per se vor. Nur wenn die Schulpflege erhalten bleibt, behält die Schule ihre nötige Unterstützung, die ihrer Bedeutung für unsere Gesellschaft würdig ist. Gerade die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig eine starke Schulführung vor Ort ist. Neue Ideen bei der Beschulung unserer Kinder mussten gesucht und umgesetzt werden. Schulen haben darauf ganz verschieden reagiert. Von voll ausgerüsteten Onlineschulzimmern, die einen digitalen Unterricht zu jedem einzelnen Kind ermöglicht hat, bis hin zum Botengang, um die Aufgaben individuell zusammengestellt für jedes einzelne Kind in Papierform nach Hause zu liefern, hat alles stattgefunden. Jede Schule konnte so ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechend ihren Unterricht organisieren. Das ist auch gut so. Nur so werden die besonderen Fähigkeiten von Lernenden und Lehrenden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglichst gefördert und genutzt. Schulpflegen spielen hier eine zentrale Rolle. Sie erarbeiten zusammen mit der Schulleitung ein breit abgestütztes Konzept, begründen beim Gemeinderat die finanziellen Mittel und machen Lobbyarbeit, um diese Bedürfnisse in der Gemeinde zu vertreten. Die Schulleitung alleine wäre da keine grosse Lobby. Sie müsste sich hinter Pharagraphen verstecken, um den Druck zu erhöhen. Deshalb kommt auch der Ruf nach mehr Regulierung durch den Kanton im Schulwesen. Die Schulleitung ist nur stark wenn der Kanton befielt und die Gemeinden zahlen müssen. In unserem föderalistischen Staat ist das aber falsch. Die Schulführung muss in der Lage sein, den Geldgeber (Gemeinderat und Volk) direkt vom Nutzen zu überzeuen. Und dafür braucht es eine starke demokratisch gewählte Schulpflege. Darum lehne ich die Vorlage «Führungsstrukturen der Aargauer Volkschule» ab. Die Schule muss weiterhin gepflegt und gehegt werden können. Eine optimale Schulbildung ist der Grundstein unseres Erfolgs. Machen wir keine Spielchen damit.
Starke Schulführung vor Ort = Ja zur Schulpflege! Zur Zeit wird die Frage der Zukunft der Schulpflege gestellt. Warum heisst eigentlich die Schulpflege, nicht Schulrat? Ich glaube, dass die Macher der Schulpflege genau gewusst haben wieso sie dieses Wort wählten. Genau so wie der Landschaftspfleger die Landschaft pflegt oder der Tierpfleger seine Tiere pflegt, pflegt die Schulpflege ihre Schule. Jetzt will man die Schulpflege abschaffen und ihre Aufgaben an den Gemeinderat übertragen. Was ist denn daran falsch? Der Gemeinderat hat viele Aufgaben in den verschiedensten Bereichen einer Gemeinde und er muss auch die nötigen finanziellen Mittel beim Souverän beschaffen. Also wird er sich beraten, welche Bereiche prioritär behandelt werden und welche eher ein Schattendasein fristen und dies immer unter dem Gesichtspunkt der Kosteneffizienz. Die Schulpflege hingegen hat die Aufgabe die Schule zu pflegen und zu hegen. Sie hat nur ein Interesse. Sie ist zuständig dafür, dass die Schule optimale Voraussetzungen für ihren Bildungsauftrag erhält. Sie kann uneingeschränkt dafür kämpfen. Sie richtet sich nach den vorhandenen Ressourcen und kämpft um mehr, wenn diese nicht reichen. Für sie stellt sich nicht die Frage, bauen wir jetzt neue Strassen oder investieren wir in die Bildung. Der Gemeinderat kann die Schule führen, dass ist keine Frage, aber kann er sie auch pflegen? Nur wenn er die richtigen Prioritäten setzt ist das möglich. Aber das System sieht das nicht per se vor. Nur wenn die Schulpflege erhalten bleibt, behält die Schule ihre nötige Unterstützung, die ihrer Bedeutung für unsere Gesellschaft würdig ist. Gerade die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig eine starke Schulführung vor Ort ist. Neue Ideen bei der Beschulung unserer Kinder mussten gesucht und umgesetzt werden. Schulen haben darauf ganz verschieden reagiert. Von voll ausgerüsteten Onlineschulzimmern, die einen digitalen Unterricht zu jedem einzelnen Kind ermöglicht hat, bis hin zum Botengang, um die Aufgaben individuell zusammengestellt für jedes einzelne Kind in Papierform nach Hause zu liefern, hat alles stattgefunden. Jede Schule konnte so ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechend ihren Unterricht organisieren. Das ist auch gut so. Nur so werden die besonderen Fähigkeiten von Lernenden und Lehrenden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglichst gefördert und genutzt. Schulpflegen spielen hier eine zentrale Rolle. Sie erarbeiten zusammen mit der Schulleitung ein breit abgestütztes Konzept, begründen beim Gemeinderat die finanziellen Mittel und machen Lobbyarbeit, um diese Bedürfnisse in der Gemeinde zu vertreten. Die Schulleitung alleine wäre da keine grosse Lobby. Sie müsste sich hinter Pharagraphen verstecken, um den Druck zu erhöhen. Deshalb kommt auch der Ruf nach mehr Regulierung durch den Kanton im Schulwesen. Die Schulleitung ist nur stark wenn der Kanton befielt und die Gemeinden zahlen müssen. In unserem föderalistischen Staat ist das aber falsch. Die Schulführung muss in der Lage sein, den Geldgeber (Gemeinderat und Volk) direkt vom Nutzen zu überzeuen. Und dafür braucht es eine starke demokratisch gewählte Schulpflege. Darum lehne ich die Vorlage «Führungsstrukturen der Aargauer Volkschule» ab. Die Schule muss weiterhin gepflegt und gehegt werden können. Eine optimale Schulbildung ist der Grundstein unseres Erfolgs. Machen wir keine Spielchen damit.
Beitrag zur aktuellen nationalen Debate Fehlender Menschenverstand bei der Anpassung Zonenplanung: «Bauen ausserhalb Baugebiet» Die Landwirtschaft muss sich weiter entwickeln können. Bauten für bodenabhängige und -unabhängige Landwirtschaftliche Produktion muss in der Landwirtschaftszone möglich sein. Aufgrund des steigenden Drucks auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind Produktionsformen im geschützten Anbau eine annehmbare Option. Das ist nur möglich, wenn Gewächshäuser in der Landwirtschaftszone stehen dürfen. Nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Bauten müssen einer sinnvollen Weiternutzung zugeführt werden können. Gebäude, die der Bauer nicht mehr braucht und er keine Folgenutzung mehr sieht, werden zerfallen oder heute schon zurückgebaut. Dafür braucht es keine neuen Vorschriften! Welche Kulturdenkmäler könnten wir heute noch bestaunen, wenn beim Bau eines prächtigen Kornspeichers vor mehreren hundert Jahren oder beim Bau des Kolosseums bereits der Rückbau nach dem Nutzungsende vorgeschrieben gewesen wäre. Wer sagt denn, dass ein gewaltiger Schweinestall oder eine Hühnerfarm in hundert Jahren nicht zum Kulturgut gehören könnte? Neubauten für Hobbytierhaltung dürfen ebenfalls nicht erstellt werden. Agrotouristische Angebot dürfen nur sehr begrenzt gebaut werden, und nur wenn die Bauernfamilie mit eigenen Arbeitskräften dieses betreibt. Angestellte sind grundsätzlich verboten. Eine Ferienwohnung darf keine Kochgelegenheit haben. Niemand der eine Ferienwohnung mietet verzichtet auf eine Küche. Das ist ja genau der Unterschied zum Hotel. Agrotourismus ist übrigens ein aktiver Beitrag die Umweltimmissionen bei der Ferienplanung zu minimieren. Die Stressgeplagte Stadtbevölkerung erhält nämlich so in unmittelbarer Nähe und ohne ins Flugzeug zu steigen die Möglichkeit sich in der Natur zu erholen. Nur bei attraktiven Angeboten ist das möglich. Nicht aber wenn Ferienwohnungen keine Küche haben dürfen, keine Spielplätze vorhanden sind, oder keine «Zootiere» (Zwergziegen, Zierhühner, Meerschweinchen usw.) anzutreffen sind. All diese Vorgaben verhindert Innovation und Weitsicht der Landwirtschaft. Eigenschaften, die im Zusammenhang mit dem Abbau von Direktzahlungen oder dem Zollschutz von der Landwirtschaft immer wieder gefordert werden. Gesunder Menschenverstand ist gefragt. Bei Neusiedlungen von Landwirtsbetrieben, die aus dem Dorfzentrum ausziehen, damit sie ihren Tieren die nötige Freiheit mit Weide und Auslauf anbieten können, dürfen nur ein Wohnhaus bauen, wenn der Weg zum Dorf unzumutbar ist. Die Beobachtung der Tiere und das Wohl des Landwirts ist dabei zweitrangig. Eine Terrasse an einem Haus in der Landwirtschaftszone anzubauen ist kaum möglich. Nur bei einem direkten Bezug zur Landwirtschaftlichen Nutzung kann dies bewilligt werden. Das sie dem Menschen als Erholungsraum und zur Gesundheitsförderung dient ist dabei egal. Pools oder Spielplätze können nur aufgestellt werden, wenn es für die Familie nicht zumutbar ist, eine öffentliche Badi oder einen öffentlichen Spielplatz zu besuchen. Diese Bauten, die für einen Einfamilienhausbesitzer in der Bauzone selbstverständlich ist, wird in der Landwirtschaftszone angezweifelt. Schalten sie doch den gesunden Menschenverstand ein und erlauben der ländlichen Bevölkerung auch einen Beitrag für ihre Gesundheit und ihre Erholung beitragen zu dürfen.
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Grossratskandidatur 2016 Aufgrund meiner langjährigen Arbeit als Schulpflegepräsident und Vizepräsident des VASP (Verband Aargauer Schulpflegepräsidentinnen und -präsidenten) habe ich viel Einblick in die kommunale und kantonale Politik erhalten. Das motiviert mich nun selber näher “drann” zu sein und mitbestimmen zu wollen. Aus meinen vielen Tätikeiten im Gemeindewesen und in kantonalen Arbeitsgruppen und Kommissionen bringe ich ein grosses Fachwissen in den Bereichen Bildung, Gemeindewesen und Landwirtschat mit. Es ist wichtig, dass das obere Freiamt mit seiner Ausrichtung nach Luzern und Zug gut in Aarau vertreten ist, um diese überkantonalen Interessen genügend zu vertreten. Stärken sie das obere Freiamt und setzen sie meinen Namen zweimal auf jede Liste aber am Besten auf die CVP Liste. Für ihre Unterstützung danke ich ihnen schon heute. Freundliche Grüsse Jakob Sidler Inserat Ich bin CVP weil Flyer Grossratswahl 2016 Postkarte Grossratswahlen 2016
Leserbrief vom 16. September 2016 im Anzeiger Oberfreiamt Beendet das Bildungssparen! In den letzten Jahren wurde in der Bildung im Kanton Aargau der Speck weggespart. Jetzt geht es ans „Lebige“. Abbau von Lektionen wird die Schwächsten am Meisten treffen. Vor nichts wird halt gemacht. Ob Deutsch, Textiles Werken, Technisches Zeichnen oder Musik; an allen Enden werden Lektionen weggespart. Es darf doch nicht sein, dass auf Kosten unserer Kinder die Lücken im Gesundheitswesen gedeckt werden. Die Kosten Im Gesundheitswesen nehmen im Kanton Aargau exponentiell zu. Diese Mehrkosten sollen nun von der Bildung aufgefangen werden. Das wird uns noch teuer zu stehen kommen. Weniger gut ausgebildete Junge werden auch weniger gute Jobs erhalten und so auch weniger Steuern zahlen. Das wird uns Älteren ein noch tieferes Loch in die AHV reissen. Beenden wir diese Spirale und geben unseren Kindern eine gute Chance auf eine gute Bildung. Beenden wir den Sparwahnsinn in der Bildung. Jakob Sidler Schulpflegepräsident Sins und Kandidat Grossrat CVP
Leserbrief vom 23. September 2016 im Anzeiger Oberfreiamt Wer befiehlt der soll auch zahlen! In den letzten Wochen hat der Regierungsrat eine Anpassung der Tarife im Pflegebereich beschlossen. Der Regierungsrat hat das Recht dies zu beschliessen obwohl die Kosten dafür die Gemeinden zu zahlen haben. Natürlich bezahlen die Krankenkassen ihren Anteil. Jedoch alles was über die Fallpauschale hinaus an Kosten anfallen, muss von den Gemeinden bezahlt werden. Es ist falsch, dass der Regierungsrat über Kosten beschliessen kann, die dann von den Gemeinden bezahlt werden müssen. Dies greift in die Gemeindeautonomie ein. Wie sollen die Gemeinden ihre Kosten im Griff behalten, wenn der Regierungsrat über mehrere Millionen Franken der Ausgaben der Gemeinden beschliesst? Die Verteilung der Kosten und wer dafür die Verantwortung trägt muss überdenkt werden. Wer befiehlt soll auch zahlen. Nach diesem Motto müssten die Kosten, die der Regierungsrat beschliesst, auch von ihm verantwortet werden und seine Steuergelder betreffen. Es ist einfach das Geld anderer auszugeben. Hier ist dringend Handlungsbedarf angezeigt. Jakob Sidler Kandidat Grossrat CVP
Leserbrief Febr. 2018 in verschiedenen Zeitungen zur No Billag Abstimmung Macht dem Volk und nicht dem Kapital No Billag ist die Forderung nach der Abschaffung der SRG und den 34 regionalen gebührenfinanzierten Radio- und Fernsehsendern. Mit der totalen Kommerzialisierung der Medienlandschaft werden finanzkräftige Investoren mehr Macht im Schweizer Medienmarkt erhalten, um ihre Eigeninteressen durchzusetzen. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Schweizer Medien zum Sprachrohr von zahlungskräftigen Interessenvertreter/innen werden und für politische Propaganda missbraucht werden, wie dies in Italien oder den USA längst der Fall ist. Es geht bei dieser Abstimmung um die Frage, wem die Macht über Radio- und Fernsehen gehören und dienen soll. Nur den Supperreichen oder uns allen? Die Medien werden nicht umsonst als vierte Staatsgewalt bezeichnet. Gerade in unserer direkten Demokratie ist ein unabhängiger und qualitativ hochwertiger Journalismus für die freie Meinungsbildung unverzichtbar. Heute erst recht, wo Fake News kaum mehr von seriös recherchierten Informationen zu unterscheiden sind. Vertrauenswürdige Informationsquellen sind da umso wichtiger. Verschiedene Meinungen und Sichtweisen müssen in den Medien präsent sein, damit sich jede und jeder eine eigene Meinung über national und regional wichtige Themen bilden kann. Bei Annahme der No Billag – Initiative gäbe es keine Institution mehr, die verpflichtet wäre, den Bildungs- beziehungsweise Informationsauftrag gegenüber der Bevölkerung zu erfüllen. Es darf nicht sein, dass gewisse Meinungen in den Medien nicht mehr repräsentiert werden, weil sie sich finanziell nicht lohnen oder nicht der Linie des Investors entsprechen. Ich will weiterhin ein pluralistisches, offenes, gut und vielseitig informiertes Schweizer Volk. Service public ist Volksvermögen und No Billag ein direkter Angriff darauf. Deshalb Nein zu No Billag am 4. März! Jakob Sidler, Sins
Leserbrief Oktober 18 in verschieden Zeitungen zur Hornkuhinitiative Wie gefährlich sind Kühe mit Hörnern? Sicherheit wird überall grossgeschrieben. Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz, sichere Schulwege, sichere Autos, usw. Nur bei der Sicherheit im Umgang mit Rindern scheint es keine Rolle zu spielen. Ich warte auf die Schlagzeile « Wanderer von behornter Kuh auf der Weide getötet». Dürfen dann die Hörner wieder entfernt werden? Es sind noch keine zwei Jahre her, als in der Presse die Nachricht umging, dass eine Wanderin im Bündnerland von einer Kuh angefallen wurde. Der Ruf nach separaten Wanderwegen wurde laut. Kühe und Wanderer müssen voneinander getrennt werden haben Sicherheitsexperten gefordert. Bei jeder Tierhaltung gilt, je näher der Kontakt der Tiere mit dem Menschen ist, je umgänglicher wird das Tier. Das kennen wir überall. Hunde, die nur in Zwinger gehalten werden und kaum mit dem Menschen spazieren, sind wild und ungebändigt. So ist es auch mit Rindern. Rinder, die vom Menschen nach der Weide täglich angebunden werden, danach vielleicht noch gebürstet werden sind viel umgänglicher als Rinder, die in einem Freilaufstall oder dauernd auf der Weide sind mit nur wenig Kontakt zum Menschen. Kuhherden ohne Stiere sind ruhiger als Herden mit Stieren. Milchkuhherden sind ungefährlicher als Mutterkuhherden deren Mütter ihre Kälber schützen. Oder anders gesagt. Freilebende Rinderherden, die möglichst naturnah leben zusammen mit Kälbern und Stieren sind gefährlicher für den Menschen als reine Kuhherden, die oftmals angebunden gehalten werden. Kühe richtig gehalten, sind selten eine Gefahr, aber trotzdem kann es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommen. Sei es, weil der Mensch die Situation falsch einschätzt, oder das Tier aus irgendeinem Grund in Panik gerät. Wir haben im Auto viele Airbags. Sie dienen zu unserer Sicherheit obwohl die Wahrscheinlichkeit, dass wir sie je brauchen sehr klein ist, würden wir kein Auto ohne kaufen. Die Gefahr das wir von einer Kuh durch ihre Hörner getötet würden ist auch sehr klein, aber hier wollen wir dafür bezahlen, dass Landwirte und Wanderer dieser Gefahr ausgesetzt sind? Auch die Rinder untereinander können sich mit den Hörnern viel Leid zufügen. Langezeit hatte ich Kühe mit Hörnern im Laufstall gehalten. Oftmals wurde mir dann bei der Schlachtung für Schäden an der Haut einen Abzug gemacht. Seit ich keine Kühe mehr mit Hörnern halte, habe ich nur noch selten diesen Abzug. Es geht hier nicht um Geld, der Abzug pro Tier lag meistens unter 50 Fr. Es zeigt aber, dass sich die Tiere untereinander bei ihren Rangkämpfen sehr wohl verletzt hatten und so auch viele Schmerzen verursachten. Oder bei Kämpfen wurden Hörner im Stall abgezerrt. Auch das kann vorkommen und blutet nicht nur über Tage, sondern ist auch über Monate für das Tier sehr schmerzhaft. Wo bleibt da die Unfallprävention beim Tier? Ein kleiner Eingriff beim jungen Kalb kann hier viel zur Sicherheit beitragen. Darum Ja, zu mehr Sicherheit und Nein zu dieser unsinnigen Kuhhorninitiative! Jakob Sidler, Sins
Abstimmungsempfehlung der CVP Sins im Februar 2019 Die Zersiedelungsinitiative schadet allen Die Zersiedelungsinitiative ist schädlich und lähmt die Entwicklung der Schweiz. Sie will die Bauzonen ohne jegliche zeitliche Beschränkung einfrieren und berücksichtigt damit weder die Bedürfnisse der Bevölkerung und Wirtschaft, noch die Eigenheiten der Kantone und Regionen. Dass die Schweiz haushälterisch mit dem Land umgehen muss, stellt niemand in Abrede. Am 1. Mai 2014 ist die Revision des Raumplanungsgesetzes in Kraft getreten. Sie wird derzeit in den Kantonen umgesetzt. Neben der Anpassung der Richtpläne müssen die Kantone auch ihre Gesetze mit Blick auf die Mehrwertabgabe und die Verfügbarkeit von Bauland anpassen. Auch im Kanton Aargau werden derzeit die entsprechenden Gesetze angepasst. Die Weichen wurden bereits neu gestellt. Eine neuerliche Änderung der Bauzonen ergibt keinen Sinn. Die Einführung neuer Spielregeln mit absolutistischen Forderungen würde die Kantone und Gemeinden vor massive Probleme stellen. Die Zersiedelungsinitiative führt zu Stillstand und einem Mangel an Wohn- und Gewerberaum. Auch KMU, Industrie und Landwirtschaft könnten ihre Betriebe nicht mehr an ihrem angestammten Standort erweitern. Grössere Infrastrukturprojekte der öffentlichen Hand wie z.B. Schulanlagen wären ebenfalls gefährdet. Das alles führt zu teureren Produktionskosten, höheren Mieten und höheren Preisen für Wohneigentum. Auch in der Landwirtschaft führt die Zersiedelungsinitiative zu Kollateralschäden. Standortabhängige Gebäude, die nicht für die Landwirtschaft genutzt werden, könnten nur noch genehmigt werden, wenn sie von öffentlichem Interesse sind. Bauten und Anlagen für die bodenunabhängige Landwirtschaft würden grundsätzlich in die Bauzone verwiesen. Die Bauern müssten auf viel teureres Bauzonenland ausweichen, was sich wiederum preistreibend auswirken wird. Zudem will niemand die Geruchs- und Lärmimmissionen der Ställe in der Bauzone haben. Insgesamt würde eine Einschränkung der bodengebundenen Landwirtschaft die Schweiz noch abhängiger von Importen machen. Die Zersiedelungsinitiative schiesst weit über das Ziel hinaus. Für den haushälterischen Umgang mit Bau- und Kulturland gibt es in der Schweiz genügend Regeln. Die extremen Forderungen der Jungen Grünen sind abzulehnen. Sie wären ein weiterer zentralistischer Eingriff in unseren bewährten Föderalismus, wo die Kantone und Gemeinden für die Raumplanung im Wesentlichen zuständig sein sollen. Ebenfalls lassen sie keinen Raum für eine zumindest minimale Entwicklung im ländlichen Raum zu. Die Zersiedelungsinitiative ist radikal, unfair und kontraproduktiv. Darum sagen wir am 10. Februar 2019 klar NEIN zur Zersiedelungsinitiative. Im Namen des CVP Vorstands Sins, Jakob Sidler
Herzlichen Dank für ihre Unterstützung! Zur Wahl hat es zwar nicht gereicht aber in Sins habe ich das zweitbeste Ressultat aller Kandidierenden erhalten. Ick konnte damit den zweiten Ersatzplatz erreichen.
Abstimmungsempfehlung der CVP Sins im April 2019 Abstimmungsempfehlung zur AHV- Steuervorlage Eine verlorene Legislatur? Alle grossen Reformvorhaben sind im Parlament oder beim Volk gescheitert. Auch wenn es vielleicht unschön ist, mehrere Bereiche zu verknüpfen, scheint es so, dass dies in einem Parlament der Poole die einzige Möglichkeit ist, grosse Baustellen mindestens einen Schritt weiter zu bringen. Es sind keine Glanzlösungen. Aber es ist eine Lösung der Konkordanz. Eine Lösung des minimalen gemeinsamen Nenners. Wir haben es nun in der Hand mindestens diese ersten Schritte gutzuheissen. Das neue Steuersystem schafft gleich lange Spiesse für alle Unternehmen. Aufgrund von Sonderbesteuerungen wurden grosse Unternehmen bisher bevorzugt behandelt. Dies soll nun eliminiert werden. Da niemand, auch Unternehmen nicht, gerne mehr Steuern bezahlen, wurden die Unternehmenssteuern in ihrer Gesamtheit eher reduziert. Genau das war aber der Grund, warum die letzte Steuerreform vor dem Volk keine Chance hatte. Damit die Unternehmen aber trotzdem ihren Anteil an unsere Gesellschaft leisten, kommt die AHV ins Spiel. Wir alle wissen, dass die AHV ohne Reform langfristig unfinanzierbar wird. Die letzte AHV Reform hatte jedoch vor dem Volk keine Chance. Zu gross waren die Reformschritte und zu unausgewogen die zusätzlichen Belastungen. Mit den zusätzlichen Mitteln in dieser Vorlage wird die AHV nicht saniert. Es ist nur die Kompensation der Steuergeschenke an die Unternehmen, die in die AHV fliessen. Und was viel wichtiger ist. Es bringt uns den Spielraum, den wir brauchen, um eine gute Sanierungsvorlage für die AHV zu finden. Ich hoffe doch sehr, dass in der nächsten Legislatur die Kräfte im Parlament mehr gemeinsame Nenner finden, um auch schwierige Fragestellungen lösen zu können. Mit dieser Vorlage werden keine Meilensteine geschrieben aber wir lösen das Problem mit der EU, stärken den Wirtschaftsstandort Schweiz und erhalten mehr Zeit für die Sanierung der AHV. Quasi eine Win-win-Situation. Deshalb empfehle ich ihnen ein JA zur AHV-Steuervorlage. Im Namen des CVP Vorstands Sins, Jakob Sidler
Rosenaktion zum Muttertag der CVP Aargau 2019 Familienpolitik ist ein zentrales Anliegen der CVP. Aus diesem Grund hat sie im ganzen Kanton eine Rosenaktion durchgeführt. Müttern und Frauen wurden am Samstag 12. Mai von der CVP eine Rose zum Muttertag überreicht. Auch in Sins war die Ortspartei unterwegs und hat Rosen verteilt. Unbezahlte Arbeit für die Gesellschaft ist heute nicht mehr selbstverständlich. Mütter leisten viele unbezahlte Stunden im dienste der Familien. Ohne sie würde unser System kollabieren. Sie sind wichtige Stützen unserer Gesellschaft. Um unseren Müttern dafür zu danken und als Wertschätzung ihrer Arbeit hat die CVP diese Rosenaktion durchgeführt.
Jakob Sidler, Nationalratskandidat beim Rosenverteilen in Sins
Kandidatur in den Nationalrat auf der Bauernliste
Danke für ihre Stimme. Damit konnten wir für die CVP Aargau einen zweiten Sitz erreichen!
Leserbrief in der AZ vom 17. April 2019 zur Schulentwicklung Aargau Arme Schule Anlässlich eines Politforums zur Schulentwicklung Aargau, wo rund 200 Gemeinderäte teilnahmen hat Regierungsrat Alex Hürzeler den Satz geäussert: «In jedem Gemeinderat sollte das Ressort Bildung das wichtigste sein.» Dafür erntete er einige Lacher. (AZ vom 15. April 19) Wenn unsere Gemeinderäte so denken, sehe ich schwarz für die Schule bei einer Abschaffung der Schulpflege. Da frage ich mich, wer pflegt dann die Interessen der Schule noch? Die lachenden Gemeinderäte, die bloss Angst um ihr Budget haben? Die Schule braucht eine Lobby, die unabhängig von finanziellen Interessen die Schule pflegt. Darum kann eine Abschaffung der Schulpflege keine Lösung sein. Jakob Sidler
Starke Schulführung vor Ort = Ja zur Schulpflege! Zur Zeit wird die Frage der Zukunft der Schulpflege gestellt. Warum heisst eigentlich die Schulpflege, nicht Schulrat? Ich glaube, dass die Macher der Schulpflege genau gewusst haben wieso sie dieses Wort wählten. Genau so wie der Landschaftspfleger die Landschaft pflegt oder der Tierpfleger seine Tiere pflegt, pflegt die Schulpflege ihre Schule. Jetzt will man die Schulpflege abschaffen und ihre Aufgaben an den Gemeinderat übertragen. Was ist denn daran falsch? Der Gemeinderat hat viele Aufgaben in den verschiedensten Bereichen einer Gemeinde und er muss auch die nötigen finanziellen Mittel beim Souverän beschaffen. Also wird er sich beraten, welche Bereiche prioritär behandelt werden und welche eher ein Schattendasein fristen und dies immer unter dem Gesichtspunkt der Kosteneffizienz. Die Schulpflege hingegen hat die Aufgabe die Schule zu pflegen und zu hegen. Sie hat nur ein Interesse. Sie ist zuständig dafür, dass die Schule optimale Voraussetzungen für ihren Bildungsauftrag erhält. Sie kann uneingeschränkt dafür kämpfen. Sie richtet sich nach den vorhandenen Ressourcen und kämpft um mehr, wenn diese nicht reichen. Für sie stellt sich nicht die Frage, bauen wir jetzt neue Strassen oder investieren wir in die Bildung. Der Gemeinderat kann die Schule führen, dass ist keine Frage, aber kann er sie auch pflegen? Nur wenn er die richtigen Prioritäten setzt ist das möglich. Aber das System sieht das nicht per se vor. Nur wenn die Schulpflege erhalten bleibt, behält die Schule ihre nötige Unterstützung, die ihrer Bedeutung für unsere Gesellschaft würdig ist. Gerade die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig eine starke Schulführung vor Ort ist. Neue Ideen bei der Beschulung unserer Kinder mussten gesucht und umgesetzt werden. Schulen haben darauf ganz verschieden reagiert. Von voll ausgerüsteten Onlineschulzimmern, die einen digitalen Unterricht zu jedem einzelnen Kind ermöglicht hat, bis hin zum Botengang, um die Aufgaben individuell zusammengestellt für jedes einzelne Kind in Papierform nach Hause zu liefern, hat alles stattgefunden. Jede Schule konnte so ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechend ihren Unterricht organisieren. Das ist auch gut so. Nur so werden die besonderen Fähigkeiten von Lernenden und Lehrenden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglichst gefördert und genutzt. Schulpflegen spielen hier eine zentrale Rolle. Sie erarbeiten zusammen mit der Schulleitung ein breit abgestütztes Konzept, begründen beim Gemeinderat die finanziellen Mittel und machen Lobbyarbeit, um diese Bedürfnisse in der Gemeinde zu vertreten. Die Schulleitung alleine wäre da keine grosse Lobby. Sie müsste sich hinter Pharagraphen verstecken, um den Druck zu erhöhen. Deshalb kommt auch der Ruf nach mehr Regulierung durch den Kanton im Schulwesen. Die Schulleitung ist nur stark wenn der Kanton befielt und die Gemeinden zahlen müssen. In unserem föderalistischen Staat ist das aber falsch. Die Schulführung muss in der Lage sein, den Geldgeber (Gemeinderat und Volk) direkt vom Nutzen zu überzeuen. Und dafür braucht es eine starke demokratisch gewählte Schulpflege. Darum lehne ich die Vorlage «Führungsstrukturen der Aargauer Volkschule» ab. Die Schule muss weiterhin gepflegt und gehegt werden können. Eine optimale Schulbildung ist der Grundstein unseres Erfolgs. Machen wir keine Spielchen damit.
Beitrag zur aktuellen nationalen Debate Fehlender Menschenverstand bei der Anpassung Zonenplanung: «Bauen ausserhalb Baugebiet» Die Landwirtschaft muss sich weiter entwickeln können. Bauten für bodenabhängige und -unabhängige Landwirtschaftliche Produktion muss in der Landwirtschaftszone möglich sein. Aufgrund des steigenden Drucks auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind Produktionsformen im geschützten Anbau eine annehmbare Option. Das ist nur möglich, wenn Gewächshäuser in der Landwirtschaftszone stehen dürfen. Nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Bauten müssen einer sinnvollen Weiternutzung zugeführt werden können. Gebäude, die der Bauer nicht mehr braucht und er keine Folgenutzung mehr sieht, werden zerfallen oder heute schon zurückgebaut. Dafür braucht es keine neuen Vorschriften! Welche Kulturdenkmäler könnten wir heute noch bestaunen, wenn beim Bau eines prächtigen Kornspeichers vor mehreren hundert Jahren oder beim Bau des Kolosseums bereits der Rückbau nach dem Nutzungsende vorgeschrieben gewesen wäre. Wer sagt denn, dass ein gewaltiger Schweinestall oder eine Hühnerfarm in hundert Jahren nicht zum Kulturgut gehören könnte? Neubauten für Hobbytierhaltung dürfen ebenfalls nicht erstellt werden. Agrotouristische Angebot dürfen nur sehr begrenzt gebaut werden, und nur wenn die Bauernfamilie mit eigenen Arbeitskräften dieses betreibt. Angestellte sind grundsätzlich verboten. Eine Ferienwohnung darf keine Kochgelegenheit haben. Niemand der eine Ferienwohnung mietet verzichtet auf eine Küche. Das ist ja genau der Unterschied zum Hotel. Agrotourismus ist übrigens ein aktiver Beitrag die Umweltimmissionen bei der Ferienplanung zu minimieren. Die Stressgeplagte Stadtbevölkerung erhält nämlich so in unmittelbarer Nähe und ohne ins Flugzeug zu steigen die Möglichkeit sich in der Natur zu erholen. Nur bei attraktiven Angeboten ist das möglich. Nicht aber wenn Ferienwohnungen keine Küche haben dürfen, keine Spielplätze vorhanden sind, oder keine «Zootiere» (Zwergziegen, Zierhühner, Meerschweinchen usw.) anzutreffen sind. All diese Vorgaben verhindert Innovation und Weitsicht der Landwirtschaft. Eigenschaften, die im Zusammenhang mit dem Abbau von Direktzahlungen oder dem Zollschutz von der Landwirtschaft immer wieder gefordert werden. Gesunder Menschenverstand ist gefragt. Bei Neusiedlungen von Landwirtsbetrieben, die aus dem Dorfzentrum ausziehen, damit sie ihren Tieren die nötige Freiheit mit Weide und Auslauf anbieten können, dürfen nur ein Wohnhaus bauen, wenn der Weg zum Dorf unzumutbar ist. Die Beobachtung der Tiere und das Wohl des Landwirts ist dabei zweitrangig. Eine Terrasse an einem Haus in der Landwirtschaftszone anzubauen ist kaum möglich. Nur bei einem direkten Bezug zur Landwirtschaftlichen Nutzung kann dies bewilligt werden. Das sie dem Menschen als Erholungsraum und zur Gesundheitsförderung dient ist dabei egal. Pools oder Spielplätze können nur aufgestellt werden, wenn es für die Familie nicht zumutbar ist, eine öffentliche Badi oder einen öffentlichen Spielplatz zu besuchen. Diese Bauten, die für einen Einfamilienhausbesitzer in der Bauzone selbstverständlich ist, wird in der Landwirtschaftszone angezweifelt. Schalten sie doch den gesunden Menschenverstand ein und erlauben der ländlichen Bevölkerung auch einen Beitrag für ihre Gesundheit und ihre Erholung beitragen zu dürfen.